Firmengründung & Unternehmensverlagerung in die Schweiz

Unternehmen und Familie in der Schweiz strukturieren.

Gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturen für Unternehmerfamilien und UHNW Families

Corporate & Family Structure Switzerland

Eine Schweizer Gesellschaft.
Teil eines grösseren Ganzen.

Für Unternehmerfamilien und Ultra-High-Net-Worth Families (UHNW) ist die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz regelmäßig nur ein Baustein einer wesentlich umfassenderen Strukturentscheidung.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Unternehmen, Beteiligungen, Familienvermögen, Immobilien, Investments und Nachfolge gesellschaftsrechtlich und steuerlich so organisiert werden können, dass eine langfristig belastbare schweizerische Struktur entsteht.

Unser Ansatz

Swiss Legal Consulting begleitet gemeinsam mit spezialisierten Schweizer und deutschen Rechtsanwälten, Steuerberatern und weiteren Experten die Entwicklung und Umsetzung solcher grenzüberschreitenden Strukturen.

Unser Anspruch ist nicht die standardisierte Gründung einer AG oder GmbH.

Wir entwickeln eine Corporate & Family Structure Switzerland, die auf die wirtschaftlichen und familiären Ziele des Mandanten zugeschnitten wird.

01 / Gesellschaftsrechtliche Strukturierung

Die Architektur
Ihres Unternehmens.

Am Anfang steht eine umfassende Analyse der bestehenden Unternehmens- und Beteiligungsstruktur.

Dabei prüfen wir insbesondere, ob eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG), GmbH, Holdinggesellschaft oder mehrstufige Unternehmensgruppe die geeignete Struktur bildet.

Gesellschaftsrechtliche Themen im Detail

Bei größeren Familienvermögen kann beispielsweise folgende Architektur entwickelt werden:

Unternehmerfamilie / Family Office → Schweizer Holding AG → operative Gesellschaften / Beteiligungen / Investmentgesellschaften / Immobiliengesellschaften → Deutschland – Schweiz – Europa – internationale Beteiligungen

Gesellschaftsrechtlich beschäftigen wir uns insbesondere mit:

  • Gründung und Strukturierung schweizerischer AG und GmbH
  • Schweizer Holdinggesellschaften
  • Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
  • Kapitalisierung und Finanzierungsstruktur
  • Sacheinlagen und Einbringung von Beteiligungen
  • Aktienklassen und unterschiedliche Beteiligungsrechte
  • Aktionärsbindungsverträge
  • Stimmrechts- und Kontrollstrukturen
  • Verwaltungsrat und Geschäftsführung
  • Zeichnungs- und Vertretungsberechtigungen
  • konzerninterne Dienstleistungs- und Managementverträge
  • Gesellschafterdarlehen und konzerninterne Finanzierung
  • Joint Ventures
  • Unternehmenskäufe und Beteiligungserwerbe
  • Fusionen, Spaltungen und Umstrukturierungen
  • Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel
  • Family Governance und Corporate Governance

Gerade bei größeren Familienunternehmen kann die gesellschaftsrechtliche Struktur so ausgestaltet werden, dass wirtschaftliche Beteiligung und unternehmerische Kontrolle voneinander differenziert werden.

Damit können beispielsweise Familienmitglieder wirtschaftlich am Unternehmen beteiligt werden, während strategische Entscheidungsbefugnisse innerhalb eines definierten Personenkreises verbleiben.

Beispiel einer Familienholding

Unternehmerfamilie / Family Office

↓

Schweizer Holding AG

↓

Operative
Gesellschaften

Beteiligungen

Investment-
gesellschaften

Immobilien-
gesellschaften

Deutschland · Schweiz · Europa · International

02 / Schweizer Holdingstrukturen

Beteiligungen bündeln.
Generationen verbinden.

Für international tätige Unternehmerfamilien kann eine Schweizer Holdinggesellschaft die zentrale Beteiligungsplattform bilden.

Holdingstrukturen und Beteiligungsabzug

Sie kann Beteiligungen an schweizerischen, deutschen und weiteren internationalen Unternehmen bündeln und damit eine einheitliche Corporate-Governance- und Nachfolgestruktur ermöglichen.

Das Schweizer Steuerrecht kennt einen Beteiligungsabzug: Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft kann bei qualifizierenden Beteiligungserträgen proportional reduziert werden. Voraussetzung ist insbesondere eine Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital beziehungsweise an Gewinn und Reserven oder – für bestimmte Beteiligungserträge – ein Verkehrswert der Beteiligungsrechte von mindestens CHF 1 Mio. Für Kapitalgewinne gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Damit kann eine Holdingstruktur insbesondere für Familien interessant sein, die über mehrere operative Unternehmen oder substanzielle Unternehmensbeteiligungen verfügen.

Grenzüberschreitende Strukturierung

Europa

Bestehende Struktur

→

Schweiz

Neue Architektur

Umriss der Schweiz mit Kantonsgrenzen

Unternehmensverlagerung und private Relocation:
gemeinsam betrachten, steuerlich getrennt analysieren.

03 / Unternehmensverlagerung Deutschland – Schweiz

Ein neuer Standort.
Eine sorgfältige Planung.

Besonders anspruchsvoll ist die Verlagerung eines bestehenden Unternehmens oder einzelner Unternehmensfunktionen aus Deutschland in die Schweiz.

Zu untersuchen ist vielmehr, welche Funktionen, Wirtschaftsgüter, Risiken, Mitarbeiter und Entscheidungsbefugnisse tatsächlich von Deutschland in die Schweiz verlagert werden.

Verlagerung und steuerliche Prüfung

Hier genügt es steuerlich gerade nicht, eine Schweizer Gesellschaft zu gründen und Verträge auf diese Gesellschaft zu übertragen.

Das deutsche Außensteuerrecht erfasst ausdrücklich Funktionsverlagerungen einschließlich der damit verbundenen Chancen, Risiken, Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile. Je nach Sachverhalt kann eine Bewertung des gesamten sogenannten Transferpakets erforderlich werden.

Deshalb analysieren wir gemeinsam mit den beteiligten Steuerexperten unter anderem:

  • Funktionsverlagerung
  • Übertragung von Wirtschaftsgütern
  • Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter
  • Marken, Patente und Know-how
  • Kundenbeziehungen und Geschäftschancen
  • Verrechnungspreise
  • Managementleistungen
  • Finanzierungsfunktionen
  • Betriebsstättenrisiken
  • Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
  • Entstrickungsbesteuerung
  • Wegzugsbesteuerung auf Gesellschafterebene
  • Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
  • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz

Gerade für UHNW-Unternehmerfamilien muss daher Unternehmensverlagerung und private Relocation gemeinsam, aber steuerlich getrennt analysiert werden.

04 – 06 / Die steuerliche und finanzielle Architektur

Jede Entscheidung
im Zusammenhang.

Standort, Umstrukturierung und Finanzierung werden auf die konkrete Familien- und Unternehmensstruktur abgestimmt.

04 / Steuerrechtliche Strukturierung der Schweizer Gesellschaft

Standort & Steuern

Auf Schweizer Seite werden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in die Standortentscheidung einbezogen.

Standortentscheidung vertiefen

Die direkte Bundessteuer für Kapitalgesellschaften beträgt nach Art. 68 DBG 8,5 % des Reingewinns; hinzu kommen die kantonalen und kommunalen Gewinn- und Kapitalsteuern. Die konkrete Gesamtbelastung ist deshalb standortabhängig.

Für die Standortentscheidung vergleichen wir deshalb nicht nur Zürich, Zug, Schwyz oder Genf, sondern prüfen den Standort anhand der konkreten Familien- und Unternehmensstruktur.

Neben der Gewinn- und Kapitalbesteuerung sind unter anderem zu untersuchen:

Beteiligungsabzug – Verrechnungssteuer – Stempelabgaben – Quellensteuern – Verrechnungspreise – Mehrwertsteuer – Finanzierung – Ausschüttungen – Kapitaleinlagereserven – Doppelbesteuerungsabkommen.

Damit wird die Standortentscheidung zu einem Bestandteil der gesamten steuerlichen Architektur.

05 / Steuerneutrale Umstrukturierungen

Beteiligungen
neu ordnen

Die Einbringung und Reorganisation bestehender Beteiligungen, Betriebe oder Unternehmen erfordert eine Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen.

Umstrukturierungen vertiefen

Besondere Bedeutung hat die Frage, ob bestehende Beteiligungen, Betriebe oder Unternehmen steuerneutral in eine neue Schweizer Struktur eingebracht oder innerhalb einer Schweizer Unternehmensgruppe reorganisiert werden können.

Art. 61 DBG ermöglicht bei bestimmten Umstrukturierungen die Übertragung stiller Reserven ohne unmittelbare Besteuerung, wenn insbesondere die Schweizer Steuerpflicht fortbesteht und die bisherigen steuerlichen Werte übernommen werden. Erfasst werden unter den jeweiligen Voraussetzungen unter anderem Umwandlungen, Spaltungen, Beteiligungstausch sowie bestimmte Übertragungen auf schweizerische Tochtergesellschaften.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung konkretisiert diese Voraussetzungen ausführlich in ihrem Kreisschreiben Nr. 5a zu Umstrukturierungen.

Bei grenzüberschreitenden Strukturen muss allerdings die deutsche steuerliche Behandlung eigenständig geprüft werden. Eine schweizerisch steuerneutrale Transaktion ist nicht automatisch auch auf deutscher Seite steuerneutral.

06 / Finanzierung der Schweizer Unternehmensgruppe

Kapital & Liquidität

Bei größeren Vermögen stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Schweizer Holding beziehungsweise ihre Tochtergesellschaften finanziert werden.

Finanzierungsstruktur vertiefen

In Betracht kommen beispielsweise:

Eigenkapital | Gesellschafterdarlehen | konzerninterne Darlehen | Bankfinanzierungen | Akquisitionsfinanzierungen | Ausschüttungen und Reinvestitionen.

Dabei sind Fremdvergleich, Zinshöhe, Verrechnungspreise sowie die schweizerischen Regelungen zum verdeckten Eigenkapital zu berücksichtigen. Die ESTV hat hierzu insbesondere das Kreisschreiben Nr. 6a veröffentlicht.

Für UHNW-Familien kann die Finanzierungsstruktur zugleich mit der privaten Liquiditäts- und Investmentplanung des Family Office abgestimmt werden.

07 / Substanz statt Briefkastengesellschaft

Ein Standort,
der gelebt wird.

Eine internationale Struktur muss wirtschaftlich gelebt werden.

· Geschäftsleitung

· Personal

· Büroräume

· Entscheidungsprozesse

Unser Ziel ist ein nachvollziehbarer Schweizer Unternehmensstandort mit tatsächlicher wirtschaftlicher Funktion.

Wirtschaftliche Substanz im Detail

Bei einer Schweizer Unternehmenszentrale betrachten wir deshalb insbesondere:

Geschäftsleitung – Verwaltungsrat – Personal – Büroräume – Entscheidungsprozesse – Bankbeziehungen – Vertragsmanagement – Buchhaltung – tatsächliche operative Funktionen.

Dies ist nicht nur gesellschaftsrechtlich relevant. Auch steuerlich können tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit und Substanz entscheidend sein. Das deutsche AStG stellt beispielsweise bei bestimmten ausländischen Gesellschaften ausdrücklich auf den Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit ab.

Unser Ziel ist deshalb keine künstliche Briefkastenstruktur, sondern ein nachvollziehbarer Schweizer Unternehmensstandort mit tatsächlicher wirtschaftlicher Funktion.

08 / Corporate Relocation für die gesamte Unternehmerfamilie

Unternehmen.
Vermögen. Familie.

Bei UHNW-Familien betrachten wir nicht nur das Unternehmen.

Die gesellschaftsrechtliche Neuordnung wird mit der privaten Vermögensstruktur koordiniert:

Unternehmen & Beteiligungen

Wohnsitz & Ansässigkeit

Bank- & Investmentvermögen

Immobilien & Family Office

Ehe- & Familienrecht

Erbrecht & Nachfolge

Corporate Relocation für die Familie

  • Unternehmen
  • Holding und Beteiligungen
  • Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit
  • Bank- und Investmentvermögen
  • Immobilien
  • Family Office
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht und Nachfolge
  • Family Governance

Dadurch entsteht eine Struktur, die nicht nur für den heutigen Unternehmer, sondern auch für die Next Generation funktionieren soll.

Eine Struktur, die auch für die Next Generation funktionieren soll.

09 / Family Governance und Unternehmensnachfolge

Verantwortung
weitergeben.

Gerade bei Unternehmensvermögen im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich ist die Gesellschaftsstruktur immer auch eine Nachfolgestruktur.

Governance und Nachfolge im Detail

Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Regelungen für:

  • Übertragung von Unternehmensanteilen auf die nächste Generation
  • Stimmrechts- und Kontrollmechanismen
  • Eintritt und Ausscheiden von Familienmitgliedern
  • Vorkaufs- und Erwerbsrechte
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Dividendenpolitik
  • Familienbeirat
  • Verwaltungsratsbesetzung
  • Family Constitution
  • Konfliktlösungsmechanismen
  • Nachfolge bei Tod oder Handlungsunfähigkeit
  • Koordination von Gesellschaftsvertrag, Aktionärsbindungsvertrag und letztwilliger Verfügung

Damit wird verhindert, dass gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Regelungen im Erbfall miteinander kollidieren.

Swiss Legal Consulting

Von der Firmengründung
zur Schweizer Familienholding.

Swiss Legal Consulting koordiniert hierfür Gesellschaftsrecht, deutsches und schweizerisches Steuerrecht, Relocation, Immobilien, Investments und Vermögensnachfolge.

+ Corporate Structure

+ Tax Structure

+ Family Structure

Unser Ziel

Für vermögende Unternehmerfamilien sollte die Schweiz nicht lediglich der Sitz einer neuen Gesellschaft sein.

Sie kann zum strategischen Zentrum einer internationalen Unternehmens- und Vermögensstruktur werden.

Unser Ziel ist eine Struktur, die drei Ebenen miteinander verbindet:

Corporate Structure. Tax Structure. Family Structure.

Corporate Relocation & Family Business Switzerland

Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung für Unternehmerfamilien, Family Offices und Ultra-High-Net-Worth Families.

Nicht nur eine Gesellschaft in der Schweiz gründen. Sondern Unternehmen, Familie und Vermögen langfristig in der Schweiz strukturieren.